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Unterlagen beim Hausverkauf: Alle Dokumente, Unterschriften und Fristen

Rund 35 Dokumente wandern bei einem Immobilienverkauf über den Tisch – von Ihnen, von uns, von Ihrer Bank, vom Notar und von drei bis vier Ämtern. Sieben davon unterschreiben Sie selbst. Die meisten Verzögerungen entstehen nicht beim Notar, sondern in Woche eins: weil die Bauakte sechs Wochen braucht und niemand sie rechtzeitig beantragt hat. Dieser Zeitplan zeigt jedes Dokument an dem Punkt, an dem es gebraucht wird.

Reihenfolge

Die fünf Phasen und was jeweils vorliegen muss

  1. 1

    Vorbereitung (Woche 0–3): alles sammeln, was länger dauert

    Grundbuchauszug, Bauakte mit Baugenehmigung und Plänen, Flurkarte, Baulasten- und Altlastenauskunft, Erschließungsbescheinigung, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Modernisierungsbelege, Versicherungspolice, bei Vermietung der Mietvertrag. Bei Wohnungen statt Bauakte: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, drei Jahre Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Rücklagenstand. Parallel bei der Bank: Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung. Sie unterschreiben: Maklervertrag mit Widerrufsbelehrung und den Objektfragebogen zu bekannten Mängeln.

  2. 2

    Vermarktung (Woche 3–11): Sie unterschreiben nur noch die Freigabe

    Exposé, Fotos und Angebotspreis gehen erst nach Ihrer Freigabe online. Der Energieausweis muss spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen – seine Kennwerte schon im Inserat. Am Ende der Phase liefert der Käufer die Finanzierungsbestätigung seiner Bank; ohne sie gibt es keinen Notartermin. Optional: eine Reservierungsvereinbarung.

  3. 3

    Kaufvertrag (Woche 11–14): der Notar entwirft, Sie prüfen

    Der Notar erhält Käuferdaten, Grundbuchauszug, Kaufpreis, Übergabetermin und Sonderregelungen (Inventar, Mietverhältnis, Mängel). Er erstellt den Entwurf, den der Käufer als Verbraucher mindestens 14 Tage vor Beurkundung erhalten muss. Wir gehen den Entwurf mit Ihnen durch: Fälligkeitsvoraussetzungen, Gewährleistungsausschluss, Übergabe, Kostenverteilung.

  4. 4

    Beurkundung bis Zahlung (Woche 14–21): die meiste Post kommt vom Notar

    Sie unterschreiben den Kaufvertrag – persönlich oder per Vollmacht. Danach arbeitet der Notar: Auflassungsvormerkung beantragen, Veräußerungsanzeige an Finanzamt, Löschungsbewilligung von Ihrer Bank anfordern, Vorkaufsrechtsverzicht des Bezirksamts einholen, bei Wohnungen die Verwalterzustimmung. Liegt alles vor, verschickt er die Fälligkeitsmitteilung. Der Käufer zahlt meist innerhalb von 10–14 Tagen – die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt, den Ablösebetrag an Ihre Bank, den Rest an Sie.

  5. 5

    Übergabe & Umschreibung (Woche 21–26): das Protokoll ist Ihre letzte Unterschrift

    Nach Zahlungseingang übergeben Sie Schlüssel und Haus gegen ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen. Sie melden Versorger, Grundsteuer und Hausverwaltung um; wir helfen dabei. Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung, das Grundbuchamt trägt den Käufer nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung ein – das dauert in Berlin vier bis zwölf Wochen und betrifft Sie nicht mehr.

Was Sie tatsächlich unterschreiben

Sieben Unterschriften, in dieser Reihenfolge: Maklervertrag mit Widerrufsbelehrung (Textform reicht), Objektfragebogen zu Mängeln, Freigabe von Exposé und Preis, optional eine Reservierungsvereinbarung, der notarielle Kaufvertrag (die einzige, die rechtlich bindet), das Übergabeprotokoll – und bei mehreren Eigentümern oder Abwesenheit eine notarielle Vollmacht. Alles andere unterschreiben andere: Der Notar beurkundet, die Bank bewilligt die Löschung, das Bezirksamt verzichtet auf sein Vorkaufsrecht, der Käufer zahlt.

Die drei Dokumente, die den Zeitplan bestimmen

Erstens die Bauakte aus dem Bauaktenarchiv des Bezirksamts: zwei bis sechs Wochen, je nach Bezirk. Ohne Baugenehmigung und Pläne finanziert keine Bank ein Haus. Zweitens die Löschungsbewilligung Ihrer Bank: zwei bis sechs Wochen nach Beurkundung – manche Institute sind schnell, manche brauchen drei Mahnungen. Drittens der Vorkaufsrechtsverzicht des Bezirksamts: vier bis acht Wochen, in Milieuschutzgebieten (große Teile von Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Pankow, Mitte) auch länger, weil der Bezirk das Vorkaufsrecht ernsthaft prüfen kann. Wir beantragen die Bauakte am ersten Tag und fragen die Bank vor Beurkundung, wie lange sie braucht.

Haus oder Wohnung: der Unterschied im Papier

Beim Haus dreht sich alles um Grundstück und Baurecht: Flurkarte, Baulasten, Altlasten, Erschließung, Baugenehmigung, Denkmalschutz-Auskunft falls betroffen. Bei der Eigentumswohnung dreht sich alles um die Gemeinschaft: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Protokolle, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Rücklagen, Hausgeldabrechnung – und je nach Teilungserklärung die Verwalterzustimmung zum Verkauf, ohne die der Kaufvertrag schwebend unwirksam bleibt. Der Energieausweis gilt bei Wohnungen für das Gesamtgebäude und liegt bei der Verwaltung.

Pflicht oder Kür?

Gesetzlich zwingend sind wenige: Energieausweis (GEG), Offenlegung bekannter Mängel (sonst Haftung trotz Ausschluss), Widerrufsbelehrung beim Maklervertrag, die notarielle Beurkundung selbst. Alles andere ist „nur“ das, was Käufer und ihre Banken verlangen, bevor sie Geld freigeben. Und genau deshalb ist es praktisch Pflicht: Ein fehlender Baulastenauszug oder eine unklare Wohnfläche verzögert die Finanzierungszusage um Wochen – oder kostet einen Preisnachlass.

Was es kostet – und wer zahlt

Ihre Seite: Grundbuchauszug 10–20 €, Flurkarte 15–60 €, Bauakte 20–100 €, Baulastenauszug 20–50 €, Energieausweis 80–500 €, Löschung der Grundschuld etwa 0,2 % der eingetragenen Summe, gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigung. Alles zusammen ohne Vorfälligkeit meist unter 1.000 €. Die Käuferseite trägt Notar (rund 1,5 % des Kaufpreises inklusive Grundbuch), Grunderwerbsteuer (6 % in Berlin) und Verwalterzustimmung. Die Maklerprovision teilen sich beide, bei uns nur im Erfolgsfall.

Interaktiver Zeitplan

Jedes Dokument an seinem Platz – 26 Wochen im Überblick

Der Balken zeigt, wann ein Dokument beschafft wird und bis wann es vorliegen muss. Rauten markieren Ihre Unterschriften. Klicken Sie auf einen Balken für Quelle, Dauer und Kosten.

Aktuelle Phase

Vorbereitung

Unterlagen sammeln, Bewertung, Auftrag

Woche

0 / 26

von Auftrag bis Grundbuch

Dokumente

0 / 33

11 gerade in Arbeit

Ihre Unterschriften

0 / 6

Rauten im Zeitplan

Sie: liefern oder unterschreiben Wir: beschaffen für Sie Ihre Bank: liefert Notar: erstellt und vollzieht Ämter & Käufer: liefern Ihre Unterschrift

Tipp: Klicken Sie auf einen Balken, um Quelle, Dauer und Kosten des Dokuments zu sehen.

Alle 33 Dokumente als Liste
  1. W 01Personalausweis & Steuer-ID aller EigentümerSie
  2. W 02Aktueller GrundbuchauszugSie10–20 €
  3. W 02Flurkarte & LiegenschaftskatasterWir15–60 €
  4. W 03Rechnungen & Nachweise zu ModernisierungenSie
  5. W 03Wohngebäudeversicherung (Police)Sie
  6. W 03Mietvertrag & Mietaufstellung (falls vermietet)Sie
  7. W 03Auszug BaulastenverzeichnisWir20–50 €
  8. W 03Altlastenauskunft (Bodenbelastungskataster)Wir
  9. W 03ErschließungsbescheinigungWir
  10. W 03Restschuld- & VorfälligkeitsauskunftIhre Bank
  11. W 13WohnflächenberechnungWir0–300 €
  12. W 13EnergieausweisWir80–500 €
  13. W 23Objektfragebogen zu Mängeln & BesonderheitenSie
  14. W 23Maklervertrag & WiderrufsbelehrungSieProvision nur im Erfolgsfall
  15. W 23Fotos, Grundriss-Aufbereitung, ExposéWirin Provision enthalten
  16. W 04Bauakte: Baupläne, Baugenehmigung, BaubeschreibungWir20–100 €
  17. W 34Freigabe Exposé & AngebotspreisSie
  18. W 911Finanzierungsbestätigung des KäufersÄmter & Käufer
  19. W 1011Reservierungsvereinbarung (optional)Sie
  20. W 1112KaufvertragsentwurfNotarträgt der Käufer
  21. W 1414Notarieller Kaufvertrag (Beurkundung)Sieträgt der Käufer
  22. W 1415Auflassungsvormerkung beantragenNotarträgt der Käufer
  23. W 1415Veräußerungsanzeige an Finanzamt & GutachterausschussNotar
  24. W 1418Löschungsbewilligung (Treuhandauflage)Ihre Bankca. 0,2 % der Grundschuld für Notar & Grundbuch
  25. W 1418Vorkaufsrechtsverzicht des BezirksamtsÄmter & Käufer30–60 €
  26. W 1819FälligkeitsmitteilungNotar
  27. W 1620Grunderwerbsteuer & UnbedenklichkeitsbescheinigungÄmter & Käufer6 % – zahlt der Käufer
  28. W 1921KaufpreiszahlungÄmter & Käufer
  29. W 2121ÜbergabeprotokollSie
  30. W 2122Antrag auf EigentumsumschreibungNotarträgt der Käufer
  31. W 2123Ummeldung Versorger, Grundsteuer, VerwaltungSie
  32. W 2226Eintragung des Käufers im GrundbuchÄmter & Käuferträgt der Käufer
  33. W 2426Anlage SO in der Steuererklärung (nur bei Spekulationsfrist)Sieje nach Berater

Unsere Rolle

Was wir davon für Sie erledigen

Von den rund 35 Dokumenten müssen Sie etwa acht selbst liefern oder unterschreiben. Den Rest beschaffen wir, der Notar oder die Bank.

  • Ämter am ersten Tag

    Bauakte, Flurkarte, Baulasten, Altlasten, Erschließung – wir stellen alle Anträge mit Ihrer Vollmacht, sobald der Auftrag steht.

  • Hausverwaltung ansprechen

    Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Energieausweis, Verwalterzustimmung – wir fordern an und haken nach.

  • Vollständigkeits-Check vor dem Start

    Erst wenn alles da ist, geht das Exposé online. Nachreichen kostet Vertrauen und Preis.

  • Kaufvertragsentwurf mit Ihnen prüfen

    Wir gehen jede Klausel durch, bevor Sie zum Notar gehen: Fälligkeit, Übergabe, Gewährleistung, Inventar.

  • Bank und Notar koordinieren

    Löschungsbewilligung, Ablösebetrag, Treuhandauflage – wir halten den Vollzug am Laufen.

  • Übergabe dokumentieren

    Protokoll, Zählerstände, Schlüssel, Fotos. Sie erhalten eine vollständige Akte des Verkaufs.

Vermeiden

Was den Verkauf um Wochen verzögert

  • Bauakte erst beantragen, wenn der Käufer fragt

    Sechs Wochen Wartezeit, in denen die Finanzierung des Käufers ausläuft. Am ersten Tag beantragen.

  • Mit abgelaufenem Energieausweis inserieren

    Zehn Jahre Gültigkeit – viele aus der ersten Welle 2008/2009 sind längst ungültig. Bußgeld und Käufermisstrauen.

  • Bekannte Mängel verschweigen

    Der Gewährleistungsausschluss schützt nicht bei Arglist. Feuchter Keller, alte Elektrik: offen benennen, im Preis berücksichtigen.

  • Löschungsbewilligung dem Notar überlassen

    Der Notar fordert an, aber die Bank braucht manchmal Erinnerung. Wer nachhakt, bekommt sein Geld Wochen früher.

  • Wohnfläche aus dem Gedächtnis

    „Etwa 140 Quadratmeter“ wird im Vertrag zu einer Zahl, für die Sie haften. Berechnung nach WoFlV vorlegen.

Häufige Fragen

Unterlagen

Wir beschaffen, was fehlt – Sie unterschreiben, was nötig ist.

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