Wohnung verkaufen BerlinImmobilienmakler

Der Maklervertrag

Der Maklervertrag ist der Auftrag, mit dem Sie uns den Verkauf Ihrer Immobilie übertragen. Er schützt beide Seiten: Sie wissen genau, was wir leisten und was es kostet – und wir können mit vollem Einsatz für Sie arbeiten.

Was im Vertrag steht

Objekt, Laufzeit (in der Regel sechs Monate mit Verlängerungsoption), Höhe der Provision im Erfolgsfall, unsere Leistungen im Detail – Bewertung, Exposé, Fotos, Inserate, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung, Notarbegleitung – sowie Ihre Informationsrechte. Sie erhalten den Vertrag vorab zum Lesen.

Alleinauftrag oder einfacher Auftrag

Beim qualifizierten Alleinauftrag arbeiten nur wir für Sie und investieren entsprechend in Vermarktung und Ansprache. Er führt in Berlin erfahrungsgemäß zu höheren Preisen und schnelleren Abschlüssen als der Parallelverkauf über mehrere Makler. Welche Form zu Ihnen passt, besprechen wir im Erstgespräch.

Ihre Sicherheit

Wir arbeiten mit Erlaubnis nach § 34c GewO und Berufshaftpflichtversicherung. Die Provision wird erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällig. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten. Widerrufsrecht und Vertragsende sind klar geregelt.

Häufige Fragen

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