Energieausweis beim Wohnungsverkauf
Der Energieausweis ist beim Verkauf einer Wohnung gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Wer ihn nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten reicht meist der günstigere Verbrauchsausweis. Bei kleineren, älteren Gebäuden kann ein Bedarfsausweis vorgeschrieben sein. Der Ausweis gilt für das Gesamtgebäude, nicht für die einzelne Wohnung.
Beschaffung über die Hausverwaltung
Bei Eigentumswohnungen liegt der Energieausweis in der Regel bei der Hausverwaltung vor. Ist er abgelaufen (Gültigkeit zehn Jahre), muss die Eigentümergemeinschaft einen neuen beauftragen.
Pflichtangaben im Inserat
Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger und Baujahr müssen bereits im Exposé genannt werden. Wir übernehmen die korrekte Darstellung.