Nicht abbezahlte Immobilie verkaufen
Eine Immobilie muss nicht abbezahlt sein, um sie zu verkaufen. Der Kaufpreis wird dann zunächst zur Ablösung des Kredits verwendet, der Rest steht Ihnen zur Verfügung. Mit der richtigen Abstimmung zwischen Bank und Notariat läuft das reibungslos.
So funktioniert die Ablösung
Das Notariat holt bei Ihrer Bank die Ablösesumme und die Löschungsbewilligung für die Grundschuld ein. Der Käufer zahlt dann einen Teil des Kaufpreises direkt an Ihre Bank, den Rest an Sie. So ist sichergestellt, dass der Käufer lastenfrei Eigentum erwirbt.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wird ein Darlehen mit Zinsbindung vorzeitig abgelöst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nach zehn Jahren ab Auszahlung besteht ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist. Prüfen Sie außerdem, ob die Bank die Entschädigung korrekt berechnet – Fehler sind nicht selten.
Die Immobilie als Sicherheit nutzen
Wer verkauft, um neu zu kaufen, kann die bestehende Immobilie unter Umständen als Sicherheit für die neue Finanzierung einsetzen oder das Darlehen übertragen. Eine Zwischenfinanzierung überbrückt die Zeit bis zum Verkauf. Das sollte früh mit der Bank besprochen werden.
Wenn der Kaufpreis nicht reicht
Liegt die Restschuld über dem erzielbaren Preis, muss die Differenz aus eigenen Mitteln ausgeglichen oder mit der Bank verhandelt werden. Eine realistische Bewertung vor Vermarktungsstart schafft hier Klarheit.