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Kaufpreiszahlung vor Grundbucheintrag – ist das sicher?

Beim Immobilienkauf zahlt der Käufer den Kaufpreis, bevor er als Eigentümer im Grundbuch steht. Das klingt riskant, ist aber durch das notarielle Verfahren für beide Seiten gut abgesichert.

Der übliche Ablauf

Nach der Beurkundung beantragt das Notariat die Auflassungsvormerkung für den Käufer. Außerdem holt es erforderliche Genehmigungen, den Verzicht auf gesetzliche Vorkaufsrechte und die Löschungsunterlagen der finanzierenden Bank des Verkäufers ein. Liegen alle Voraussetzungen vor, verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung.

Warum die Auflassungsvormerkung schützt

Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums. Spätere Verfügungen des Verkäufers – etwa ein zweiter Verkauf oder neue Belastungen – sind dem Käufer gegenüber unwirksam. Deshalb kann der Käufer zahlen, bevor die Umschreibung erfolgt.

Wie der Verkäufer geschützt ist

Die Eigentumsumschreibung wird erst beantragt, wenn der Verkäufer den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat und die Grunderwerbsteuer gezahlt ist. Der Verkäufer gibt sein Eigentum also nicht auf, bevor das Geld bei ihm ist.

Wie lange es dauert

Zwischen Beurkundung und Fälligkeit liegen häufig einige Wochen. Die eigentliche Umschreibung im Grundbuch kann anschließend noch mehrere Wochen bis Monate dauern. Für den Übergang von Nutzen und Lasten zählt der im Vertrag vereinbarte Termin.

Häufige Fragen

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