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Wertermittlung einer Immobilie bei Erbschaft

Nach einem Erbfall stellt sich schnell die Frage, was die Immobilie wert ist – für die Erbschaftsteuer, für die Aufteilung unter Erben oder für einen möglichen Verkauf. Diese Werte können unterschiedlich ausfallen.

Der Wert für das Finanzamt

Das Finanzamt berechnet den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz. Übersteigt der Erwerb die persönlichen Freibeträge, fällt Erbschaftsteuer an. Die Freibeträge betragen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel 200.000 Euro.

Wenn der Steuerwert zu hoch ist

Liegt der tatsächliche Marktwert unter dem vom Finanzamt ermittelten Wert, kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden – etwa durch ein Verkehrswertgutachten oder einen zeitnahen Verkauf. Fristen beachten und steuerlichen Rat einholen.

Familienheim und Sonderregeln

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das selbst genutzte Familienheim steuerfrei, wenn Ehegatten oder Kinder es weiter selbst bewohnen. Dafür gelten Bedingungen wie eine Selbstnutzung über zehn Jahre und bei Kindern eine Wohnflächengrenze. Wird früher verkauft, kann die Befreiung entfallen.

Wert für Erbengemeinschaft und Verkauf

Für die Aufteilung unter Erben und den Verkauf zählt der realistische Marktpreis. Wir bewerten die Immobilie kostenfrei, stimmen uns mit allen Erben ab und begleiten den Verkauf – auch wenn Erben nicht in Berlin wohnen.

Häufige Fragen

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