Wohnung verkaufen BerlinImmobilienmakler

Geerbte Wohnung in Berlin verkaufen

Der Verkauf einer geerbten Wohnung trifft oft in eine emotionale Zeit. Gleichzeitig müssen Formalien geklärt und mehrere Beteiligte koordiniert werden. Wir sorgen für einen ruhigen, klaren Ablauf.

Erst die Formalien

Vor dem Verkauf muss das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Dafür braucht es Erbschein oder notarielles Testament. Die Berichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

Erbengemeinschaften einigen

Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen. Wir moderieren, liefern eine neutrale Bewertung als gemeinsame Grundlage und halten alle Beteiligten gleichmäßig informiert.

Steuern im Blick

Die zehnjährige Spekulationsfrist läuft ab dem Kauf durch den Erblasser weiter. Bei Selbstnutzung der geerbten Wohnung kann Erbschaftsteuerbefreiung greifen. Wir empfehlen die Abstimmung mit einem Steuerberater.

Häufige Fragen

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