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Verkehrswert einer Immobilie

Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – ist der Preis, der für eine Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem bestimmten Stichtag erzielbar wäre. Er spielt beim Verkauf, bei Erbschaft und Schenkung sowie bei Scheidung eine zentrale Rolle.

Definition und Bedeutung

Der Verkehrswert ist gesetzlich in § 194 Baugesetzbuch definiert. Er berücksichtigt die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage der Immobilie – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Wie der Verkehrswert ermittelt wird

Grundlage ist die Immobilienwertermittlungsverordnung. Je nach Objekt kommen das Vergleichswert-, das Sachwert- oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger fasst das Ergebnis in einem Verkehrswertgutachten zusammen.

Verkehrswert und Finanzamt

Für Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelt das Finanzamt einen Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz. Dieser typisierte Wert kann höher liegen als der tatsächliche Marktwert. Eigentümer können dann einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen – in der Regel durch ein Gutachten oder einen zeitnahen Verkaufspreis.

Verkehrswert und Verkaufspreis

Beim Verkauf zählt, was ein Käufer tatsächlich zahlt. Der Angebotspreis orientiert sich am Verkehrswert, berücksichtigt aber auch Nachfrage, Vermarktungsstrategie und Verhandlungsspielraum. Wir helfen Ihnen, beides sauber aufeinander abzustimmen.

Häufige Fragen

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