Immobilienverkauf und Mehrwertsteuer
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses stellt sich oft die Frage, ob auf den Kaufpreis Mehrwertsteuer – korrekt Umsatzsteuer – anfällt. Für private Verkäufer lautet die Antwort fast immer nein. Bei Gewerbeimmobilien lohnt ein genauerer Blick.
Grundsatz: umsatzsteuerfrei
Grundstücksverkäufe, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Käufer zahlt stattdessen Grunderwerbsteuer, in Berlin sechs Prozent des Kaufpreises. Für private Eigentümer spielt die Umsatzsteuer beim Verkauf deshalb in der Regel keine Rolle.
Option zur Umsatzsteuer bei Gewerbe
Verkauft ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer, kann nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet werden. Die Option muss im notariellen Kaufvertrag erklärt werden. Die Steuer schuldet dann der Käufer im Reverse-Charge-Verfahren. Das ist vor allem bei gewerblich genutzten Objekten relevant.
Vorsteuerberichtigung beachten
Wurde beim Kauf oder bei Umbauten Vorsteuer gezogen, kann ein steuerfreier Verkauf innerhalb von zehn Jahren zu einer anteiligen Rückzahlung führen (§ 15a UStG). Alternativ kommt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen in Betracht, wenn ein vermietetes Objekt samt Mietverträgen übertragen wird. Hier ist steuerliche Beratung unverzichtbar.
Mehrwertsteuer auf Nebenkosten
Auch wenn der Kaufpreis steuerfrei ist: Maklerprovision, Notarkosten und Gutachten enthalten jeweils 19 Prozent Umsatzsteuer. Achten Sie bei Angeboten darauf, ob Beträge netto oder brutto angegeben sind.