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Haus verkaufen nach dem Tod des Ehepartners in Berlin

Das gemeinsame Haus ist plötzlich zu groß, zu teuer oder zu voll mit Erinnerungen. Gleichzeitig laufen Fristen, die Bank stellt Fragen, und die Kinder sind oft Miterben. Diese Seite ordnet, was jetzt wichtig ist – und was Sie getrost anderen überlassen dürfen. Uns zum Beispiel.

Reihenfolge

Was in den ersten Wochen wichtig ist

  1. 1

    Sterbeurkunden in mehrfacher Ausfertigung

    Bank, Versicherungen, Grundbuchamt, Nachlassgericht, Rentenversicherung – jeder will ein Original. Fordern Sie beim Standesamt gleich acht bis zehn Exemplare an.

  2. 2

    Testament oder Ehevertrag suchen und abgeben

    Testamente müssen unverzüglich beim Nachlassgericht (für Berlin: Amtsgericht Schöneberg) abgegeben werden. Ein Berliner Testament setzt den überlebenden Ehegatten meist als Alleinerben ein – dann sind die Kinder erst Schlusserben und nicht am Verkauf beteiligt.

  3. 3

    Erbfolge klären

    Ohne Testament erben Sie in der Zugewinngemeinschaft die Hälfte, die Kinder die andere Hälfte – auch minderjährige. Dann bilden Sie mit den Kindern eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam verkaufen kann.

  4. 4

    Bank informieren, Konten sichern

    Gemeinschaftskonten bleiben nutzbar, Einzelkonten des Verstorbenen werden gesperrt. Melden Sie den Todesfall dem Kreditinstitut und fragen Sie nach Restschuld und Zinsbindung. Prüfen Sie, ob eine Risikolebensversicherung das Darlehen tilgt.

  5. 5

    Erbschein oder Testamentseröffnung

    Für die Grundbuchberichtigung brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Bei einem privatschriftlichen Berliner Testament ist ein Erbschein nötig – Dauer in Berlin derzeit meist zwei bis vier Monate.

  6. 6

    Grundbuch berichtigen lassen

    Innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei. Wir bereiten den Antrag vor. Ohne Berichtigung kann der Käufer nicht als Eigentümer eingetragen werden.

  7. 7

    Erbschaftsteuer anzeigen – und die Befreiung kennen

    Frist: drei Monate. Als Ehegatte haben Sie 500.000 € Freibetrag plus Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. Das Familienheim ist zusätzlich steuerfrei, wenn Sie zehn Jahre darin wohnen bleiben – ein Verkauf vorher kann die Befreiung kosten. Genau hier lohnt ein Steuerberater vor der Entscheidung.

  8. 8

    Keine Eile mit der Entscheidung

    Die Immobilie verliert nicht an Wert, weil Sie drei Monate nachdenken. Lassen Sie sie bewerten, rechnen Sie die Optionen durch, und entscheiden Sie dann.

Bleiben, verkleinern oder verkaufen und vermieten?

Viele Verwitwete bleiben zu lange in einem Haus, das zu groß, zu teuer im Unterhalt und im Winter zu leer ist – weil der Auszug wie ein zweiter Abschied wirkt. Wir rechnen ohne Drängen drei Wege durch: Bleiben (Unterhalt, Grundsteuer, Instandhaltung, Restschuld), Verkaufen und barrierefrei kaufen, oder Verkaufen und mieten. Oft zeigt sich, dass ein Verkauf zum Marktwert in Berlin ein Vermögen freisetzt, das Sicherheit für Jahrzehnte bedeutet.

Wenn die Kinder Miterben sind

Ohne Testament sind Ihre Kinder mit im Grundbuch, sobald es berichtigt ist. Verkauft werden kann dann nur einstimmig. Bei minderjährigen Kindern muss zusätzlich das Familiengericht dem Verkauf zustimmen – das dauert einige Wochen. Wir moderieren Familiengespräche mit einer neutralen Bewertung als Grundlage und organisieren notarielle Vollmachten, damit niemand aus dem Ausland anreisen muss.

Das Darlehen nach dem Todesfall

Der Kreditvertrag läuft weiter; als Erbe treten Sie ein. Wenn beide Ehegatten Darlehensnehmer waren, haften Sie ohnehin voll. Beim Verkauf wird die Restschuld aus dem Kaufpreis abgelöst. Läuft die Zinsbindung noch, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an – viele Banken zeigen sich in Todesfällen kulant, wenn man fragt. Wir fragen.

Spekulationssteuer: meist kein Thema

Die Zehnjahresfrist läuft ab dem ursprünglichen Kauf durch Sie beide weiter. Und selbst innerhalb der Frist ist ein selbst genutztes Haus steuerfrei. Nur bei einem vermieteten Objekt, das erst vor kurzem gekauft wurde, ist Vorsicht geboten.

Zeitplan

Realistischer Zeitplan

  1. 4–8 Wochen

    Phase 1

    Trauer & Formalien

    Sterbeurkunden, Testament abgeben, Bank, Versicherungen, Erbschaftsteueranzeige.

  2. 2–4 Monate

    Phase 2

    Erbnachweis

    Erbschein beantragen oder Testamentseröffnung abwarten. Parallel: Bewertung und Beratung.

  3. so lange Sie brauchen

    Phase 3

    Entscheidung

    Optionen durchrechnen, mit der Familie sprechen, Steuerberater einbeziehen.

  4. 3–5 Monate

    Phase 4

    Verkauf

    Grundbuchberichtigung, Vermarktung, Notar, Kaufpreiszahlung, Übergabe.

Unsere Rolle

Was wir Ihnen abnehmen

Sie sollen in dieser Zeit nicht mit Behörden, Portalen und fremden Menschen in Ihrem Wohnzimmer beschäftigt sein.

  • Behördengänge vorbereiten

    Grundbuchberichtigung, Erbscheinsantrag, Unterlagen vom Bauamt – wir stellen die Anträge fertig, Sie unterschreiben.

  • Bewertung ohne Druck

    Ein schriftlicher Marktwert mit Herleitung. Er gilt sechs Monate; Sie müssen sich nicht sofort entscheiden.

  • Familie einbinden

    Bei Erbengemeinschaften mit Kindern erklären wir jedem die Zahlen, holen Vollmachten ein und koordinieren die Zustimmung des Familiengerichts.

  • Schonende Besichtigungen

    Wir führen jeden Termin selbst, gebündelt an ein bis zwei Tagen, wenn Sie nicht zu Hause sind. Persönliche Dinge kommen vorher aus dem Blick.

  • Haushaltsauflösung koordinieren

    Geprüfte Firmen, faire Angebote, Termine nach der Übergabe. Was Sie behalten wollen, wird vorher gesichert.

  • Anschluss finden

    Auf Wunsch helfen wir bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung in Ihrem Kiez – Kauf oder Miete – und stimmen die Termine aufeinander ab.

Vermeiden

Was Sie nicht tun sollten

  • Unter Druck an einen „Sofortkäufer“ verkaufen

    Ankaufsfirmen zielen gezielt auf Verwitwete und zahlen 15–25 % unter Marktwert. Ein regulärer Verkauf dauert nur wenige Monate länger.

  • Familienheim-Befreiung übersehen

    Wer innerhalb von zehn Jahren auszieht, verliert unter Umständen die Steuerbefreiung – außer bei zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit. Vorher rechnen lassen.

  • Ohne Erbschein vermarkten

    Käufer springen ab, wenn die Umschreibung Monate dauert. Erbnachweis zuerst, dann inserieren.

  • Alles allein tragen wollen

    Kinder, Freunde, Steuerberater, Makler – wer die Aufgaben verteilt, trifft bessere Entscheidungen.

Häufige Fragen

Nach einem Verlust

Erst ein Gespräch, dann ein Plan – in Ihrem Tempo.

Schreiben Sie uns, wann es Ihnen passt. Wir melden uns persönlich und ohne Verkaufsdruck.

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