Haus unter Wert verkaufen – an Familie oder Freunde
Wer eine Immobilie deutlich unter dem Marktwert an Familienangehörige verkauft, verschenkt steuerlich gesehen einen Teil des Wertes. Das kann sinnvoll sein – sollte aber gut vorbereitet werden.
Die gemischte Schenkung
Liegt der Kaufpreis deutlich unter dem Verkehrswert, behandelt das Finanzamt den Vorgang als teilweise Schenkung. Der Unterschied zwischen Wert und Kaufpreis unterliegt der Schenkungsteuer, soweit er die Freibeträge übersteigt.
Freibeträge nutzen
Schenkungen an Kinder sind bis 400.000 Euro, an Ehegatten bis 500.000 Euro und an Enkel bis 200.000 Euro je Schenker steuerfrei. Die Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren und können gezielt eingesetzt werden.
Spekulationssteuer beachten
Der entgeltliche Teil eines Verkaufs unter Wert kann innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig sein, sofern die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Der verschenkte Teil wird dagegen nicht als Veräußerung behandelt.
Den Wert sauber dokumentieren
Eine nachvollziehbare Bewertung schützt vor Streit mit dem Finanzamt und unter Geschwistern. Wir ermitteln den Marktwert kostenfrei. Für die steuerliche Gestaltung empfehlen wir eine Beratung durch Steuerberatung oder Notariat.