Grundbesitzwert ermitteln – was das Finanzamt ansetzt
Bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie setzt das Finanzamt nicht den Kaufpreis an, sondern einen eigenen steuerlichen Wert: den Grundbesitzwert. Er kann vom tatsächlichen Marktwert deutlich abweichen.
Was der Grundbesitzwert ist
Der Grundbesitzwert wird nach dem Bewertungsgesetz ermittelt und dient als Bemessungsgrundlage für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Grundsteuerwert, der seit der Grundsteuerreform für die Grundsteuer verwendet wird.
Wie das Finanzamt rechnet
Für Eigentumswohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäuser wird meist das Vergleichswertverfahren genutzt, sofern Vergleichsdaten vorliegen. Sonst greift das Sachwertverfahren. Mietwohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet. Grundlage sind unter anderem Bodenrichtwerte und Daten der Gutachterausschüsse.
Wenn der Wert zu hoch ist
Weil das Verfahren typisiert, bleiben individuelle Mängel oft unberücksichtigt. Eigentümer können einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – durch ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen oder durch einen zeitnahen Verkaufspreis. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Freibeträge im Blick behalten
Ob überhaupt Steuer anfällt, hängt von den persönlichen Freibeträgen ab – etwa 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Für eine verbindliche Berechnung sollten Sie eine Steuerberatung hinzuziehen. Den realistischen Marktwert ermitteln wir kostenfrei.