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Eigentumswohnung verkaufen – was ist zu beachten?

Der Verkauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich deutlich vom Hausverkauf: Käufer und Banken wollen nicht nur die Wohnung sehen, sondern auch wissen, wie es um das gesamte Haus und die Eigentümergemeinschaft steht. Wer das früh berücksichtigt, verkauft schneller und zu einem besseren Preis.

Der Ablauf beim Wohnungsverkauf

Zuerst werden Wert und Angebotspreis ermittelt und die Unterlagen zusammengestellt. Danach folgen Exposé, Fotos und Vermarktung, gebündelte Besichtigungen und die Prüfung der Kaufinteressenten. Ist ein Käufer mit gesicherter Finanzierung gefunden, bereitet das Notariat den Kaufvertrag vor. Nach der Beurkundung zahlt der Käufer, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt, und die Wohnung wird übergeben.

Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft

Neben Grundbuchauszug, Grundriss und Energieausweis erwarten Käufer die Teilungserklärung, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, den aktuellen Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnung und Angaben zur Erhaltungsrücklage. Beschlossene Sonderumlagen oder anstehende Sanierungen sollten offen kommuniziert werden – sie tauchen in den Unterlagen ohnehin auf.

Kosten für Verkäufer

Beim Verkauf trägt der Käufer üblicherweise Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer. Auf Verkäuferseite fallen gegebenenfalls die Löschung einer Grundschuld, eine Vorfälligkeitsentschädigung bei laufendem Kredit, der Energieausweis und – bei Beauftragung – die Maklerprovision an. Bei vermieteten Wohnungen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf kann zudem Spekulationssteuer entstehen.

Mit oder ohne Makler?

Ein Privatverkauf ist möglich, bedeutet aber einen erheblichen Aufwand: Preisfindung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Verhandlung. Mit Makler erhalten Sie eine belastbare Bewertung, eine professionelle Vermarktung und eine Begleitung bis zur Schlüsselübergabe. Unsere Vergütung fällt nur im Erfolgsfall an.

Häufige Fragen

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