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Miteigentumsanteil verkaufen in Berlin

Sie besitzen die Hälfte, ein Drittel oder ein Viertel einer Immobilie – gemeinsam mit dem Ex-Partner, Geschwistern oder ehemaligen Freunden – und wollen raus. Rechtlich dürfen Sie Ihren Anteil jederzeit verkaufen. Praktisch bekommen Sie dafür am freien Markt deutlich weniger, als er wert ist. Diese Seite zeigt, welche vier Wege es gibt, was jeder in Euro bedeutet und wie wir Sie zum fairen Wert bringen.

Reihenfolge

So gehen Sie vor

  1. 1

    Rechtsform klären: Bruchteils- oder Erbengemeinschaft?

    Steht im Grundbuch „zu je ½“ oder ein anderer Bruchteil, sind Sie Bruchteilseigentümer und können Ihren Anteil frei verkaufen (§ 747 BGB). Steht dort „in Erbengemeinschaft“, können Sie nur Ihren gesamten Erbteil veräußern, nicht den Anteil an der einzelnen Immobilie – dann gelten andere Regeln.

  2. 2

    Belastungen prüfen

    Grundschulden lasten fast immer auf der ganzen Immobilie, nicht auf Ihrem Anteil. Ein Käufer Ihres Anteils übernimmt sie mit. Und wenn Sie das Darlehen mitunterschrieben haben, haften Sie weiter – bis die Bank Sie entlässt.

  3. 3

    Anteilswert ermitteln

    Marktwert der gesamten Immobilie minus Restschuld, davon Ihr Bruchteil: Das ist der faire Anteilswert. Ihn erzielen Sie nur beim gemeinsamen Verkauf oder wenn ein Miteigentümer kauft.

  4. 4

    Miteigentümer zuerst ansprechen – mit Zahlen

    Der Miteigentümer ist Ihr bester Käufer: Er zahlt keinen Abschlag, weil er danach das ganze Objekt besitzt. Wir bereiten ein schriftliches Angebot mit neutraler Bewertung vor – das wird selten abgelehnt, wenn die Alternative die Versteigerung ist.

  5. 5

    Gemeinsamen Verkauf vorschlagen

    Will der Miteigentümer nicht kaufen, aber auch nicht behalten, ist der gemeinsame Verkauf am Markt für alle der beste Weg. Wir moderieren und führen ihn durch.

  6. 6

    Erst dann: Dritte oder Versteigerung

    Verkauf an einen Anteilskäufer (mit 25–45 % Abschlag) oder Antrag auf Teilungsversteigerung (§ 749 BGB, § 180 ZVG) – beides nur, wenn alles andere gescheitert ist.

Was Sie als Miteigentümer dürfen – und was nicht

Sie dürfen Ihren Anteil verkaufen, verschenken oder belasten, ohne die anderen zu fragen. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Miteigentümer gibt es nicht – nur wenn es vertraglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen wurde. Sie dürfen die Immobilie anteilig nutzen und haben Anspruch auf Ihren Anteil an Mieteinnahmen (§ 743 BGB). Nicht dürfen Sie: die ganze Immobilie verkaufen, vermieten oder wesentlich verändern – das geht nur gemeinsam. Und Sie können jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 BGB); da sich ein Haus nicht teilen lässt, läuft das auf die Teilungsversteigerung hinaus.

Warum ein Anteil am Markt weniger wert ist

Wer eine halbe Wohnung kauft, kann darin nicht allein wohnen, nicht allein vermieten und nicht allein entscheiden. Käufer für Bruchteile sind daher fast ausschließlich spezialisierte Investoren, die den Anteil erwerben, um anschließend selbst die Versteigerung zu betreiben oder den Miteigentümer zum Verkauf zu drängen. Sie kalkulieren Zeit, Verfahrenskosten und Risiko ein – und zahlen deshalb 25 bis 45 % unter dem rechnerischen Anteilswert. Für Sie ist das der schlechteste der vier Wege.

Wer die Kosten trägt

Beim Verkauf Ihres Anteils zahlt der Käufer Grunderwerbsteuer (6 % in Berlin) auf den Anteilspreis sowie Notar und Grundbuch. Unter Ehegatten – auch nach der Scheidung – ist die Übertragung grunderwerbsteuerfrei, unter Geschwistern nicht. Laufende Kosten wie Grundsteuer, Hausgeld und Instandhaltung tragen die Miteigentümer nach Anteilen (§ 748 BGB); wer mehr zahlt, kann Ausgleich verlangen.

Vermietete Immobilie: Ihr Anteil an der Miete

Bei vermieteten Objekten steht Ihnen der Bruchteil der Nettomiete zu. Zieht ein Miteigentümer die Miete allein ein, haben Sie einen Auszahlungsanspruch. Beim Verkauf des Anteils geht der Mietvertrag unverändert weiter – der Käufer tritt anteilig als Vermieter ein.

Rechner

Was ist Ihr Anteil in jedem Szenario wert?

Ob Sie gemeinsam verkaufen, an den Miteigentümer abgeben, an einen Dritten verkaufen oder es zur Versteigerung kommt – hier sehen Sie den Unterschied in Euro.

650.000 €
220.000 €
50 % / 50 %
4 % der Restschuld
3,57 %

Gemeinsamer Verkauf am Markt

Empfehlung in den meisten Fällen
Verkaufspreis
650.000 €
Restschuld ablösen
− 220.000 €
Vorfälligkeitsentschädigung
− 8.800 €
Verkaufsnebenkosten
− 23.205 €
Netto zu verteilen
397.995 €

Ihr Anteil

198.998 €

Anteil der übrigen Miteigentümer

198.998 €

Miteigentümer kauft Ihren Anteil

Sie erhalten Ihren Anteil am Nettovermögen zum fairen Wert – ohne Abschlag.
Nettovermögen (Wert − Restschuld)
430.000 €
davon Anteil Ihr Anteil (50 %)
215.000 €
Fairer Preis für Ihren Anteil
215.000 €

Notar, Grundbuch und ggf. Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer. Die Bank muss Sie aus der gemeinsamen Haftung entlassen.

Anteil an einen Dritten verkaufen

Nur mit deutlichem Abschlag

68.750 € 133.750 €

Käufer für Bruchteile sind fast ausschließlich spezialisierte Investoren. Sie zahlen 25–45 % unter dem rechnerischen Anteilswert von 215.000 €, weil sie das Objekt anschließend selbst über die Versteigerung auflösen müssen.

Teilungsversteigerung

Letzter Ausweg – 12 bis 24 Monate

174.200 € 304.200 €

Netto zu verteilen, bei Zuschlag zwischen 65 % und 85 % des Verkehrswerts, abzüglich Gutachten und Gerichtskosten.

Ihr Anteil (Mittelwert)

119.600 €

Anteil der übrigen Miteigentümer (Mittelwert)

119.600 €

Gegenüber dem freien Verkauf gehen so typischerweise 158.795 € verloren – zusätzlich zu Zeit und Nerven.

Diese Zahlen mit uns durchgehen

Orientierungsrechnung ohne Steuern auf einen möglichen Veräußerungsgewinn und ohne Zugewinnausgleich. Die Grundlage jeder fairen Lösung ist ein belastbarer Marktwert – den ermitteln wir kostenlos vor Ort und legen ihn beiden Seiten offen.

Unsere Rolle

Wie wir Sie zum fairen Anteilswert bringen

Der Abschlag entsteht nur, wenn Ihr Anteil isoliert verkauft wird. Unsere Arbeit ist, das zu verhindern.

  • Neutrale Bewertung des Gesamtobjekts

    Die Grundlage für jedes Gespräch mit dem Miteigentümer. Nachvollziehbar, schriftlich, an alle Beteiligten gleichzeitig.

  • Strukturiertes Angebot an den Miteigentümer

    Wir formulieren das Übernahmeangebot mit Zahlen, Zeitplan und Finanzierungshinweisen – sachlich statt emotional.

  • Moderation zum gemeinsamen Verkauf

    Will niemand übernehmen, führen wir den Verkauf des Gesamtobjekts durch. Alle Eigentümer erhalten dieselben Informationen und Angebote.

  • Finanzierungspartner für den Übernehmenden

    Oft scheitert die Übernahme nur an der Finanzierung. Wir vermitteln Kontakte zu Finanzierungsvermittlern, die auf Auszahlungen spezialisiert sind.

  • Haftentlassung bei der Bank

    Wir koordinieren mit der Bank, dass Sie nach Verkauf Ihres Anteils aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen werden.

  • Plan B mit Zahlen

    Falls alles scheitert, kennen Sie dank Rechner und Beratung den realistischen Erlös von Anteilsverkauf und Versteigerung – und verhandeln aus Stärke.

Vermeiden

Was Sie vermeiden sollten

  • Zuerst an einen Anteilskäufer verkaufen

    Sie geben 25–45 % ab, und der Käufer betreibt dann genau die Versteigerung, die Sie selbst hätten durchführen können.

  • Mit der Versteigerung drohen, ohne den Wert zu kennen

    Drohungen ohne Zahlen verhärten. Ein Angebot mit Bewertung öffnet Türen.

  • Aus dem Darlehen „vergessen“ auszusteigen

    Wer seinen Anteil verkauft, aber im Darlehensvertrag bleibt, haftet weiter – auch Jahre später.

  • Kosten unbelegt weiterzahlen

    Sammeln Sie Belege für alles, was Sie über Ihren Anteil hinaus zahlen. Ohne Nachweise gibt es keinen Ausgleich.

Häufige Fragen

Miteigentumsanteil

Ihr Anteil zum vollen Wert – nicht mit Abschlag.

Schreiben Sie uns, um welche Immobilie es geht und wer die Miteigentümer sind. Wir melden uns persönlich.

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