Immobilie in Berlin verkaufen – aus dem Ausland
Sie wohnen in Zürich, London, Tel Aviv oder Sydney – und Ihre Wohnung steht in Berlin. Vielleicht ist der Mieter ausgezogen, vielleicht wollen Sie das Kapital woanders einsetzen, vielleicht ist die Verwaltung aus der Ferne einfach lästig geworden. Der Verkauf ist vollständig ohne Anreise möglich. Wir sind Ihre Hände vor Ort.
Reihenfolge
So läuft der Verkauf aus der Ferne
- 1
Bewertung per Video und Unterlagen
Sie schicken uns Grundriss, Teilungserklärung und Fotos oder wir besichtigen mit dem Mieter oder der Hausverwaltung. Sie erhalten eine schriftliche Bewertung mit Herleitung – auf Deutsch oder Englisch.
- 2
Maklervertrag digital
Unterzeichnung per qualifizierter elektronischer Signatur oder eingescannt. Kein Papier muss reisen.
- 3
Schlüssel per Post oder über die Verwaltung
Bei leerstehenden Objekten schicken Sie uns die Schlüssel per Einschreiben; bei vermieteten koordinieren wir mit dem Mieter. Sie müssen nie anwesend sein.
- 4
Vermarktung und Besichtigungen
Wir führen jeden Termin, halten Sie per WhatsApp oder E-Mail auf dem Laufenden und schicken Angebote schriftlich. Sie entscheiden aus der Ferne.
- 5
Notarielle Vollmacht statt Anreise
Sie beurkunden bei einem Notar an Ihrem Wohnort eine Verkaufsvollmacht oder lassen den Kaufvertrag durch einen vollmachtlosen Vertreter schließen und genehmigen ihn anschließend. Außerhalb der EU braucht die Urkunde eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder Legalisation.
- 6
Kaufpreis auf Ihr Auslandskonto
Der Notar zahlt den Erlös nach Ablösung eventueller Grundschulden direkt auf das von Ihnen benannte Konto – auch außerhalb der Eurozone. Klären Sie vorher die Meldepflichten Ihres Wohnsitzlandes.
Steuern: Deutschland behält das Besteuerungsrecht
Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien werden nach fast allen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland besteuert – unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Es gilt die Zehnjahresfrist: Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn steuerfrei. Innerhalb der Frist unterliegt er der beschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland; Ihr Wohnsitzland rechnet die deutsche Steuer meist an oder stellt den Gewinn frei. Eine Steuererklärung in Deutschland ist dann fällig – ein deutscher Steuerberater erledigt das aus der Ferne.
Vollmacht, Apostille, Beglaubigung
Innerhalb der EU reicht in der Regel eine notariell beglaubigte Vollmacht. Für die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die USA, Israel, Australien und andere Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens braucht die Urkunde zusätzlich eine Apostille der zuständigen Behörde. Für Länder ohne Abkommen ist eine Legalisation durch die deutsche Botschaft nötig. Alternativ beurkunden Sie direkt bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat – das ist rechtlich einem deutschen Notar gleichgestellt. Wir stimmen die Form mit dem Berliner Notar ab, bevor Sie einen Termin machen.
Vermietete Wohnung aus dem Ausland verkaufen
Der Mietvertrag geht auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“). Wir prüfen, ob die Wohnung als Kapitalanlage oder – nach einvernehmlicher Beendigung des Mietverhältnisses – bezugsfrei mehr erzielt. Die Differenz liegt in Berlin oft bei 15–25 %. Gespräche mit dem Mieter führen wir vor Ort.
Was Sie aus der Ferne unterschätzen
Berliner Hausverwaltungen antworten langsam, Grundbuchämter noch langsamer. Energieausweis, Teilungserklärung, WEG-Protokolle und Wirtschaftsplan müssen vor der Vermarktung vorliegen – wir fordern sie an und laufen ihnen hinterher. Und: Der Käufer will die Wohnung sehen. Ein Video ersetzt keine Besichtigung; die führen wir.
Unsere Rolle
Ihre Vertretung in Berlin
Alles, wofür Sie sonst dreimal nach Berlin fliegen müssten.
Unterlagen vor Ort beschaffen
Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Energieausweis, Verwaltungsunterlagen – wir holen alles ein.
Zustand prüfen und herrichten
Wir besichtigen, dokumentieren Mängel, koordinieren Handwerker und Reinigung und legen Ihnen Angebote vor.
Besichtigungen komplett
Gebündelt, mit Bonitätsprüfung der Interessenten. Sie bekommen nach jedem Termin eine kurze Zusammenfassung.
Notar und Vollmacht koordinieren
Wir klären mit dem Notar die korrekte Form für Ihr Land, schicken Ihnen den Entwurf der Vollmacht und den Kaufvertrag zur Prüfung.
Übergabe an den Käufer
Protokoll, Zählerstände, Schlüssel, Ummeldung bei Verwaltung und Versorgern – ohne Sie.
Kommunikation in Ihrer Zeitzone
WhatsApp, E-Mail, Video-Call. Auf Deutsch oder Englisch. Wir richten uns nach Ihnen.
Vermeiden
Was aus der Ferne häufig schiefgeht
Vollmacht in falscher Form
Eine einfache Unterschrift oder eine Vollmacht ohne Apostille wird vom Grundbuchamt zurückgewiesen – der Verkauf verzögert sich um Wochen.
Steuerpflicht in Deutschland vergessen
Wer innerhalb von zehn Jahren verkauft, muss in Deutschland erklären – auch wenn er längst weggezogen ist.
Verwandte als „Makler“ einsetzen
Der Onkel in Berlin meint es gut, hat aber keine Zeit, keine Käuferkartei und keinen Bewertungsmaßstab.
Wohnung leer stehen lassen
Ein Jahr Leerstand kostet Hausgeld, Heizung und Wert. Wer verkaufen will, sollte es zügig tun.
Häufige Fragen
Aus dem Ausland
Ihre Immobilie in Berlin – wir kümmern uns.
Schreiben Sie uns per WhatsApp, in Ihrer Zeitzone. Wir antworten auf Deutsch oder Englisch.