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Hausverkauf bei Scheidung in Berlin: Was jetzt zu tun ist

Das gemeinsame Haus ist in den meisten Scheidungen der größte Vermögenswert, die größte Schuld und der emotionalste Ort zugleich. Wer jetzt die richtige Reihenfolge einhält, spart Geld, Monate und Streit. Diese Seite ist der Fahrplan: Was zuerst, was danach, was Sie nicht tun sollten – und an welchen Stellen wir Sie als neutraler Makler entlasten.

Reihenfolge

Die 8 Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. 1

    Eigentum und Schulden klären

    Ziehen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug (Grundbuchamt beim Amtsgericht oder online über das Grundbuchportal). Wer steht mit welchem Anteil in Abteilung I, welche Grundschulden in Abteilung III? Fordern Sie bei der Bank die aktuelle Restschuld, Zinsbindung und eine unverbindliche Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an.

  2. 2

    Übergangsregelung treffen

    Wer bleibt bis zum Verkauf im Haus, wer trägt Rate, Grundsteuer, Versicherungen, Heizung? Der ausgezogene Partner kann eine Nutzungsentschädigung verlangen. Halten Sie die Regelung schriftlich fest – auch formlos. Das verhindert den ersten großen Streit.

  3. 3

    Neutralen Marktwert einholen

    Bevor über Übernahme oder Verkauf gesprochen wird, brauchen beide dieselbe Zahl. Wir bewerten das Haus vor Ort – Grundstück nach Bodenrichtwert, Gebäude nach Zustand, Energiestandard, Vergleichsverkäufen im Bezirk – und schicken die Herleitung an beide gleichzeitig.

  4. 4

    Die drei Wege durchrechnen

    Gemeinsamer Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Vermietung. Mit dem Rechner unten sehen Sie in Euro, was bei jedem Weg für wen übrig bleibt. Erst danach lohnt das Gespräch über Wünsche.

  5. 5

    Bank ins Boot holen

    Bei Übernahme muss die Bank den Ausziehenden aus der Haftung entlassen – eine vollständige Bonitätsprüfung des Bleibenden. Bei Verkauf braucht der Notar später eine Löschungsbewilligung. Beides dauert Wochen; frühzeitig anstoßen.

  6. 6

    Steuern und Zugewinn abstimmen

    Spekulationsfrist (zehn Jahre, Ausnahme Eigennutzung), Stichtag für den Zugewinn (Zustellung des Scheidungsantrags), Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung zwischen Ehegatten. Ein kurzes Gespräch mit Steuerberater und Anwalt – mit unserer Bewertung als Grundlage.

  7. 7

    Verkauf beauftragen – gemeinsam

    Ein Maklervertrag mit beiden Eigentümern als Auftraggeber. Vermarktung diskret oder öffentlich, Besichtigungen ohne Ihre Anwesenheit, Angebote an beide gleichzeitig.

  8. 8

    Notar, Erlösverteilung, Übergabe

    Beide unterschreiben den Kaufvertrag (oder erteilen Vollmacht). Der Notar löst das Darlehen ab und zahlt den Rest anteilig auf zwei Konten aus. Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln – auch das übernehmen wir.

Verkaufen, obwohl das Trennungsjahr noch läuft?

Ja, das geht – wenn beide zustimmen. Das Trennungsjahr ist eine Voraussetzung für die Scheidung, nicht für den Verkauf. Wer früh verkauft, hat den Erlös bereits auf dem Konto, wenn es um Zugewinn und Unterhalt geht, und trägt kein Wertrisiko mehr. Wer wartet, muss das Haus spätestens zum Stichtag des Scheidungsantrags belastbar bewerten lassen, weil dieser Wert in den Zugewinnausgleich einfließt.

Das Haus behalten – für die Kinder?

Der Wunsch ist verständlich, die Rechnung oft nicht tragbar: Der bleibende Partner braucht die Restschuld, die Ausgleichszahlung an den anderen und die Nebenkosten allein – als Einzelverdiener, häufig mit Unterhaltspflichten. Wir rechnen ehrlich vor, ob das funktioniert. Falls nicht, ist ein zügiger Verkauf mit anschließender Miete in der gleichen Schulnähe für Kinder meist die stabilere Lösung als Jahre finanzieller Enge.

Besonderheiten beim Haus gegenüber der Wohnung

Beim Haus steckt ein großer Teil des Werts im Grundstück – wir ziehen den Bodenrichtwert des Gutachterausschusses heran und prüfen, ob Teilung oder Nachverdichtung den Wert erhöhen. Energieausweis (Bedarfsausweis bei Häusern vor 1977), Heizungsalter, Dach und Fenster bestimmen die Käuferfinanzierung stärker als bei Wohnungen. Und: Ein Haus lässt sich schlechter „halbieren“ – die Realteilung in zwei Wohnungen ist nur bei Zweifamilienhäusern realistisch.

Was mit dem Darlehen passiert

Beim Verkauf wird es aus dem Kaufpreis abgelöst. Läuft die Zinsbindung noch, berechnet die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung – bei Restschulden von 200.000 bis 400.000 € häufig ein fünfstelliger Betrag. Sie wird vor der Aufteilung vom Erlös abgezogen. Bei Übernahme durch einen Partner läuft das Darlehen weiter; die Bank prüft den Übernehmenden wie einen Neukunden.

Zeitplan

Realistischer Zeitplan

  1. 2–3 Wochen

    Phase 1

    Klärung & Bewertung

    Grundbuch, Bankauskunft, Ortstermin, schriftliche Bewertung an beide.

  2. 2–6 Wochen

    Phase 2

    Entscheidung

    Optionen durchrechnen, Bank- und Steuerberatergespräche, Einigung auf den Weg.

  3. 4–10 Wochen

    Phase 3

    Vermarktung

    Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Käufer, Preisverhandlung.

  4. 6–10 Wochen

    Phase 4

    Notar bis Zahlung

    Vertragsentwurf, Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligung, Kaufpreisfälligkeit.

  5. 1 Tag

    Phase 5

    Übergabe

    Nach Zahlungseingang: Schlüssel, Protokoll, Ummeldungen. Insgesamt meist 4–7 Monate.

Rechner

Verkaufen, übernehmen oder versteigern lassen?

Drei Wege, drei sehr unterschiedliche Ergebnisse. Stellen Sie Ihre Zahlen ein und sehen Sie, was bei jedem Weg für beide Seiten übrig bleibt.

650.000 €
220.000 €
50 % / 50 %
4 % der Restschuld
3,57 %
Rechtsverhältnis

Übertragungen zwischen Ehegatten – auch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung – sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).

Gemeinsamer Verkauf am Markt

Empfehlung in den meisten Fällen
Verkaufspreis
650.000 €
Restschuld ablösen
− 220.000 €
Vorfälligkeitsentschädigung
− 8.800 €
Verkaufsnebenkosten
− 23.205 €
Netto zu verteilen
397.995 €

Partner, der bleiben möchte

198.998 €

Partner, der auszieht

198.998 €

Ein Partner übernimmt

Der bleibende Partner zahlt den anderen aus und übernimmt das Darlehen allein.
Nettovermögen (Wert − Restschuld)
430.000 €
davon Anteil Partner, der auszieht (50 %)
215.000 €
Ausgleichszahlung an den Ausziehenden
215.000 €
Darlehen allein tragen
220.000 €
Grunderwerbsteuer
keine
Notar & Grundbuch ca.
6.500 €

Der bleibende Partner braucht insgesamt ca. 441.500 € Finanzierung (Restschuld + Ausgleich + Nebenkosten). Die Bank muss den Ausziehenden aus der Haftung entlassen – das ist eine neue Bonitätsprüfung.

Teilungsversteigerung

Letzter Ausweg – 12 bis 24 Monate

174.200 € 304.200 €

Netto zu verteilen, bei Zuschlag zwischen 65 % und 85 % des Verkehrswerts, abzüglich Gutachten und Gerichtskosten.

Partner, der bleiben möchte (Mittelwert)

119.600 €

Partner, der auszieht (Mittelwert)

119.600 €

Gegenüber dem freien Verkauf gehen so typischerweise 158.795 € verloren – zusätzlich zu Zeit und Nerven.

Diese Zahlen mit uns durchgehen

Orientierungsrechnung ohne Steuern auf einen möglichen Veräußerungsgewinn und ohne Zugewinnausgleich. Die Grundlage jeder fairen Lösung ist ein belastbarer Marktwert – den ermitteln wir kostenlos vor Ort und legen ihn beiden Seiten offen.

Unsere Rolle

Was wir als neutraler Makler für beide übernehmen

Unser Auftraggeber ist nicht einer von Ihnen, sondern die Immobilie. Das hält uns aus dem Konflikt heraus und macht uns für beide Seiten nützlich.

  • Bewertung mit offener Herleitung

    Bodenrichtwert, Vergleichsverkäufe, Zustand, Energie – jede Zahl nachvollziehbar, an beide zeitgleich, auf Wunsch an beide Anwälte.

  • Übernahme-Check

    Wir berechnen die Ausgleichszahlung und die Gesamtfinanzierung des Bleibenden und begleiten das Gespräch mit der Bank zur Haftentlassung.

  • Unterlagen komplett

    Grundbuch, Baupläne, Flurkarte, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Versicherungen, Modernisierungsbelege – wir fordern an, was fehlt.

  • Kommunikation über uns

    Terminvorschläge, Kaufangebote, Rückfragen – jede Information geht an beide. Sie müssen nicht miteinander verhandeln.

  • Besichtigungen ohne Sie

    Schlüssel per Post oder Übergabe; wir führen alle Termine. Persönliches wird vor Fotos aus dem Blick geräumt.

  • Notar und zwei Konten

    Wir stimmen den Kaufvertrag mit dem Notar ab, organisieren Vollmachten und die anteilige Auszahlung des Erlöses direkt an beide.

Vermeiden

Die fünf teuersten Fehler

  • Auf Zeit spielen

    Jeder Monat kostet Rate, Nebenkosten und Nerven. Wer blockiert, riskiert die Teilungsversteigerung – und damit für beide 15–35 % weniger.

  • Den Wert aus dem Portal nehmen

    Online-Schätzungen kennen weder Zustand noch Grundstück. Sie liefern den Startpunkt für Streit, nicht für Einigung.

  • Übernahme versprechen, bevor die Bank ja sagt

    Die Haftentlassung ist eine Neuprüfung. Scheitert sie nach Monaten, fängt alles von vorn an.

  • Ausziehen und den Anteil Jahre später übertragen

    Kann die Befreiung von der Spekulationssteuer kosten (BFH IX R 11/21). Vorher mit dem Steuerberater sprechen.

  • Zwei Makler, zwei Preise

    Jeder Partner bringt „seinen“ Makler mit – und beide Bewertungen liegen 80.000 € auseinander. Ein neutraler Auftrag ist schneller.

Häufige Fragen

Hausverkauf bei Scheidung

Erst der Fahrplan, dann die Entscheidung.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir bewerten neutral und begleiten beide Seiten gleich – ohne Partei zu ergreifen.

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