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Haus verkaufen wegen Scheidung in Berlin

Die Entscheidung steht: Das Haus soll wegen der Scheidung verkauft werden – oder zumindest steht der Verkauf zur Debatte. Jetzt geht es darum, den bestmöglichen Preis zu erzielen, den Erlös sauber zu verteilen und die Abwicklung so zu gestalten, dass sie keinen von Ihnen mehr belastet als nötig. Und bevor Sie unterschreiben: um die ehrliche Antwort, ob Verkaufen wirklich der beste der drei Wege ist.

Drei Wege, ehrlich verglichen

Gemeinsamer Verkauf: Höchster Erlös, klarer Schnitt, beide sind schuldenfrei. Übernahme durch einen Partner: Emotional oft gewünscht, finanziell nur tragbar, wenn Bank und Ausgleichszahlung passen. Vermietung: Hält den Wert, bindet Sie aber weiter aneinander – gemeinsame Entscheidungen über Mieter, Reparaturen, Steuererklärung. Nach unserer Erfahrung ist die Vermietung zwischen Getrennten die Variante, die am häufigsten nach zwei Jahren doch im Verkauf endet – dann mit Mieter und niedrigerem Preis.

Wie der Erlös tatsächlich verteilt wird

Vom Kaufpreis gehen zuerst die Restschuld, eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung und die Verkaufsnebenkosten ab. Der Rest wird nach den Grundbuchanteilen verteilt – meist 50/50, unabhängig davon, wer mehr eingezahlt hat. Ungleiche Beiträge (Eigenkapital, Erbschaft, allein gezahlte Raten) werden nicht beim Notar, sondern im Zugewinnausgleich verrechnet. Der Notar kann den Erlös direkt auf zwei Konten auszahlen, sodass keiner dem anderen Geld überweisen muss.

Vorfälligkeitsentschädigung: vermeiden oder verhandeln

Wird das Darlehen vor Ende der Zinsbindung abgelöst, verlangt die Bank Ersatz für entgangene Zinsen – je nach Restlaufzeit und Zinsniveau 2 bis 10 % der Restschuld. Drei Wege, sie zu senken: Der Käufer übernimmt das Darlehen (selten, aber bei günstigen Altzinsen attraktiv), ein Partner nimmt es auf ein anderes Objekt mit (Pfandtausch), oder die zehnjährige Kündigungsfrist nach § 489 BGB ist bereits erreicht. Wir fragen das bei der Bank für Sie ab.

Der richtige Zeitpunkt zum Verkaufen

Wirtschaftlich zählt der Markt, nicht der Scheidungstermin. Berlin hat seit 2023 wieder steigende Nachfrage nach Einfamilienhäusern mit guter Energiebilanz, während unsanierte Häuser länger stehen. Für den Zugewinnausgleich ist der Wert am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Wer vor diesem Tag verkauft, hat eine feste Zahl statt eines Streits um Gutachten.

Diskret verkaufen, wenn die Nachbarn nichts wissen sollen

Viele Paare möchten nicht, dass die Trennung über ein Immobilienportal öffentlich wird. Wir vermarkten auf Wunsch ohne Inserat: über vorgemerkte Kaufinteressenten, Finanzierungspartner und unser Netzwerk. Der Preis leidet darunter bei Einfamilienhäusern in gefragten Berliner Lagen nicht – der Käuferkreis ist groß genug.

Zeitplan

Vom Entschluss bis zum Geld auf beiden Konten

  1. 1–2 Wochen

    Phase 1

    Bewertung & Auftrag

    Ortstermin, Bewertung an beide, gemeinsamer Maklervertrag mit Erfolgsprovision.

  2. 1–2 Wochen

    Phase 2

    Vorbereitung

    Unterlagen, Energieausweis, Fotos, Exposé. Persönliches wird aus dem Blick geräumt.

  3. 4–10 Wochen

    Phase 3

    Vermarktung

    Diskret oder öffentlich. Besichtigungen ohne Ihre Anwesenheit, Angebote an beide gleichzeitig.

  4. 6–10 Wochen

    Phase 4

    Notar & Bank

    Kaufvertrag, Beurkundung, Löschungsbewilligung, Kaufpreisfälligkeit, Erlösverteilung auf zwei Konten.

Rechner

Verkaufen, übernehmen oder versteigern lassen?

Drei Wege, drei sehr unterschiedliche Ergebnisse. Stellen Sie Ihre Zahlen ein und sehen Sie, was bei jedem Weg für beide Seiten übrig bleibt.

650.000 €
220.000 €
50 % / 50 %
4 % der Restschuld
3,57 %
Rechtsverhältnis

Übertragungen zwischen Ehegatten – auch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung – sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).

Gemeinsamer Verkauf am Markt

Empfehlung in den meisten Fällen
Verkaufspreis
650.000 €
Restschuld ablösen
− 220.000 €
Vorfälligkeitsentschädigung
− 8.800 €
Verkaufsnebenkosten
− 23.205 €
Netto zu verteilen
397.995 €

Partner, der bleiben möchte

198.998 €

Partner, der auszieht

198.998 €

Ein Partner übernimmt

Der bleibende Partner zahlt den anderen aus und übernimmt das Darlehen allein.
Nettovermögen (Wert − Restschuld)
430.000 €
davon Anteil Partner, der auszieht (50 %)
215.000 €
Ausgleichszahlung an den Ausziehenden
215.000 €
Darlehen allein tragen
220.000 €
Grunderwerbsteuer
keine
Notar & Grundbuch ca.
6.500 €

Der bleibende Partner braucht insgesamt ca. 441.500 € Finanzierung (Restschuld + Ausgleich + Nebenkosten). Die Bank muss den Ausziehenden aus der Haftung entlassen – das ist eine neue Bonitätsprüfung.

Teilungsversteigerung

Letzter Ausweg – 12 bis 24 Monate

174.200 € 304.200 €

Netto zu verteilen, bei Zuschlag zwischen 65 % und 85 % des Verkehrswerts, abzüglich Gutachten und Gerichtskosten.

Partner, der bleiben möchte (Mittelwert)

119.600 €

Partner, der auszieht (Mittelwert)

119.600 €

Gegenüber dem freien Verkauf gehen so typischerweise 158.795 € verloren – zusätzlich zu Zeit und Nerven.

Diese Zahlen mit uns durchgehen

Orientierungsrechnung ohne Steuern auf einen möglichen Veräußerungsgewinn und ohne Zugewinnausgleich. Die Grundlage jeder fairen Lösung ist ein belastbarer Marktwert – den ermitteln wir kostenlos vor Ort und legen ihn beiden Seiten offen.

Unsere Rolle

Warum ein neutraler Makler hier mehr wert ist als sonst

Beim normalen Verkauf ersetzen wir Aufwand. Bei der Scheidung ersetzen wir außerdem den Konflikt.

  • Beide sind Auftraggeber

    Ein Vertrag, zwei Unterschriften, gleiche Informationen. Keiner hat einen Wissensvorsprung.

  • Angebote transparent

    Jedes Kaufangebot geht schriftlich an beide. Wer annehmen möchte und wer nicht, wird protokolliert – keine Vorwürfe später.

  • Bankgespräche

    Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung, Löschungsbewilligung und – bei Übernahme – die Haftentlassung koordinieren wir.

  • Zwei-Konten-Auszahlung

    Wir bereiten mit dem Notar die anteilige Auszahlung des Erlöses vor. Niemand muss dem anderen Geld überweisen.

  • Zeitpuffer für Kinder

    Übergabetermin nach Schuljahr, Auszug gestaffelt, Umzug koordiniert – wir verhandeln das mit dem Käufer.

  • Nur im Erfolgsfall

    Keine Vorkosten. Die Provision fällt erst mit dem notariellen Kaufvertrag an und wird aus dem Erlös bezahlt.

Vermeiden

Was den Erlös schmälert

  • Zu hoher Startpreis aus Prinzip

    Wer aus Trotz hoch startet, erzeugt ein „Ladenhüter“-Signal. Nach acht Wochen ohne Anfragen verkauft man unter Wert.

  • Halb geräumtes Haus zeigen

    Ein sichtbar verlassenes Kinderzimmer oder fehlende Möbelhälften erzählen die Geschichte – und Käufer verhandeln darauf.

  • Vermietung als Kompromiss

    Klingt friedlich, bindet aber Getrennte auf Jahre. Beim späteren Verkauf mit Mieter fehlen dann 15–25 % Preis.

  • Vorfälligkeit hinnehmen, ohne zu fragen

    Banken rechnen unterschiedlich. Eine Überprüfung der Berechnung durch die Verbraucherzentrale kostet wenig und spart manchmal Tausende.

Häufige Fragen

Verkauf wegen Scheidung

Der beste Preis – ohne dass einer den anderen übervorteilt.

Schreiben Sie uns, gern jeder für sich. Wir melden uns bei beiden mit denselben Informationen.

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